Jugendschutz
- savoir vivre - Der Frankreichladen schließt Kaufverträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen ab, also nicht mit Minderjährigen.
- Mit Abgabe einer Bestellung oder durch das Einrichten eines Kundenkontos erklärt der Kunde, zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr bereits vollendet zu haben.
- Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur volljährige, von ihm bevollmächtigte Personen (oder er selbst) die Warenlieferung entgegennehmen können.







